Versuchsanstalt Maschinenbau

V.A.M. Innsbruck 19 Prüfungen laut Arbeitsmittel- verordnung (AM-VO) VieleArbeitsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen von Arbeitnehmern im Betrieb nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfergebnisse vorliegen. Die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen ist daher vom Gesetzgeber vorgeschrieben und erfor- dert entsprechend qualifiziertes Fachpersonal. Beispiele für regelmäßig zu prüfendeArbeitsmittel: • Kraftbetriebene Türen und Tore • Fahrzeughebebühnen • Hubstapler, Ladekrane • Hubtische • Mechanische Leitern • Förderbänder und Rollenförderer über 5m Länge • Bagger und Radlader zum Heben von Lasten • Lastaufnahmeeinrichtungen • Selbstfahrende Arbeitsmittel • Kraftbetriebene Pressen und Stanzen • Uvm. Überprüfungen von Spiel- plätzen, Funparks, Sommer- rodelbahnen Ist eine Anlage in Betrieb, so muss der Erhalter der Verkehrssiche- rungspflicht nachkommen. Zum Beispiel bei Spielplätzen muss alles Zumutbare unternom- men werden, um die Benutzung der Anlage sicher zu gestalten. Wir überprüfen diese Anlagen, damit Sie Sicherheit erhalten. Sicherheitsfachkraft Arbeitgeber tragen Verantwor- tung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Wir stellen Ihnen hochqualifi- zierte Fachkräfte zur Verfügung, welche sich professionell um die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb kümmern. Brandschutzüberprüfungen Brandschutzeinrichtungen sind nur dann nützlich, wenn diese auch im Brandfall richtig funktio- nieren. Eine unabhängige Überprüfung durch unsere Fachkräfte garantiert Ihnen höchste Sicherheit.

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